Hundehaftpflicht

Leistungen

Leistungen

Bis zu 15 Millionen Euro Deckungssumme: Versicherungsschutz für Sach-, Personen- und Vermögensschäden.

Alle Rassen: Versicherungsschutz auch für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde).

Welpenschutz: Alle Jungtiere sind nach der Geburt bis zum Alter von 12 Monaten über das Muttertier mitversichert.

Deckakt: Mitversichert sind Schäden durch den gewollten und ungewollten Deckakt.

Kein Leinen- oder Maulkorbzwang: Ihr Hund ist auch dann bei uns versichert, wenn er entgegen der Vorschriften von Stadt oder Gemeinde nicht angeleint ist bzw. keinen Maulkorb trägt. Hinweis: In einigen Städten ist ein Leinenzwang dennoch vorgeschrieben, erkundigen Sie sich am besten vorab.

Tierhüterrisiko: Auch wenn eine andere Person Ihren Hund hütet, besteht Versicherungsschutz..

Mietsachschäden: Schäden an Gebäuden sind bis zur Deckungssumme und Schäden an mobilen Einrichtungsgegenständen, sowie am Inventar im Hotel oder gemieteten Feriendomizil sind bis 50.000 Euro mitversichert.

Im Ausland: Sie erhalten weltweit gültigen Versicherungsschutz auf Reisen und im Hotel für eine unbegrenzte Dauer.

Forderungsausfalldeckung: Erleiden Sie einen Schaden durch den Hund eines Dritten und dieser ist nicht in der Lage Schadensersatz zu leisten, springt die Hundehaftpflicht der HanseMerkur ein.

In der Hundeschule und auf Veranstaltungen: Schutz vor Schäden, die während der Hundeschule passieren können. Mitversichert ist auch die Teilnahme an Hunderennen, Hundeschauen und Turnieren.

 

 

Hundehaftpflicht - Pflicht?

Für alle Hunde Pflicht, in folgenden Bundesländern

Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen

Für gefährliche Hunde Pflicht, in folgenden Bundesländern

Baden-Württemberg, Bayern (Behörden können Nachweis für Haftpflichtschutz verlangen), Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen

Keine Pflicht für alle Hunde, in folgenden Bundesländern

Mecklenburg-Vorpommern

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